Longasura ist Langsur


1990/2011 - Die Entstehung der Vereine in Langsur

20.09.2011 10:08

Text und Recherche von Erwin Weber, Langsur (ⓒ 1990), 
aufbereitet von Michael Reichling, 2011

 

Im Jahre 1902 kam ein neuer Lehrer, Josef Haas, nach Langsur. Er begann damit, die an Gesang, Musik und Spiel interessierten Jugendlichen zu sammeln. Er begeisterte sie durch Schilderungen von andernorts bestehenden Jünglingsvereinen, die die kulturellen Belange der Gemeinde dort wahrnahmen. Man war sich mit Lehrer Haas einig und gründete im Januar 1903 den 

 "Katholischer Jünglingsverein Langsur".

 

Jünglingsverein Langsur

 

Gründungsbild des "Katholischer Jünglingsverein Langsur", 1903

Obere Reihe v.l.n.r.: Johann Paulus, Johann Etringer, Peter Ries, Berhard Binz, Peter Metzdorf, Matthias Ries, Lehrer Josef Haas, Johann Hoffmann, Matthias Funk, Johann Schons, Johann Diedrich, Josef Dahlem, Matthias Gotting, Josef Paulus, Matthias Hoffmann, Johann Permesang, Johann Wagner, Matthias Paulus, Matthias Schons, Peter Hoffmann, Johann Fischer, Peter Maximini, Johann Ries, Michel Diedrich

 

Es wurden Statuten ausgearbeitet und beschlossen, jeden Monat eine Generalversammlung abzuhalten. Aufgabe des Jünglingsvereins war es, Gesang, Spiele und Bräuche zu pflegen und zu fördern. Bis dahin bestand kein Verein in Langsur.

 

Nach der Gründung des Jünglingsvereins wurde von Lehrer Haas der 

"Kriegerverein Langsur"

gegründet. Ehemalige Soldaten, Reservisten und Männer, die von Kaiser und Reich begeistert waren, führten diesen Verein und pflegten hier alte Traditionen und Bräuche. Sie gaben den Bürgern des Ortes ihr Wissen weiter und das Gefühl, stolz auf ihr Vaterland zu sein. 

 

Es gab wahrscheinlich auch kleinere Gruppen, die sich vor der Gründung des Jünglingsvereins mit Gesang, Spiel und Brauchtum befassten. 

 

Nun war also hier ein Verein, der Jünglingsverein, gegründet worden, der sich bereit erklärte: "Zum Wohle der Jugend und der Dorfbewohner Gesang und Unterhaltung, sowie Bräuche und Sitten zu pflegen und zu erhalten". Der Verein hatte 27 Mitglieder. 1. Vorsitzender, Dirigent und Schriftführer war Lehrer Josef Haas. Eigentümlich war die Stellung des Pastors zum Jünglingsverein. Der Langsurer Pastor wurde vom Bischof zum Präses ernannt, während der Verein ihn (nur) als Ehrenvorsitzenden betrachtete. Man kann durchaus sagen, dass die Männer des Jünglingvereins, die zu jener Zeit an jedem Sonntag in der Kirche zur heiligen Messe sangen, eine Vorläuferrolle zum in den 1980er Jahren gegründeten Kirchenchor Langsur darstellten.

 

Das Eintrittsalter betrug 18 Jahre. Beim Eintritt in den Ehestand schied das Mitglied automatisch aus dem Jünglingsverein aus. Wöchentlich fanden zweimal jeweils am Abend Gesangsstunden statt. So bildete sich der Kirchenchor. Es waren fast ausschließlich Mitglieder des Jünglingsvereins. "Die Liederbücher des Jünglingsvereins können vom Kirchenchor ebenfalls benutzt werden", heißt es in einem Protokoll einer Generalversammlung aus dem Jahre 1903. Liederbücher waren also schon angeschafft worden. Nun musste als nächstes ein Stempel des Vereins beschafft werden und danach dann eine Fahne für den Verein. Stempel und vor allem eine Fahne zu besitzen, war der Traum eines jeden Jugendlichen, besaß doch bis jetzt nur der Kriegerverein eine solche.

 

Der Stempel stellte ein Kreuz dar, welches von zwei Händen gehalten wurde, in einem ovalen Feld stand "Kath. Jünglingsverein Langsur".

 

Es wurde beschlossen, Theaterspiele aufzuführen und den Reinertrag zu sparen, damit eine Fahne angeschafft werden kann.

 

Es herrschte eine strenge Ordnung innerhalb des Vereins. Ein Ordner war gewählt worden, der über allem wachte. Aus einer Generalversammlung: "Beim Theaterspielen müssen die Kleider, welche dem Verein gehören, im Saale abgelegt werden. In den Gesang- und anderen Übungsstunden ist das Betreten der Schule mit Pfeife etc. strafbar. Äußerste Frist ist 8 Uhr. Bei entschuldigtem Fernbleiben von Versammlungen und Gesangsstunden müssen die Gründe angegeben werden. Spaziergänge, Ausflüge etc., ferner allgemeine Redensarten 'Ich habe keine Zeit' sind keine Entschuldigungsgründe. Bei unbegründetem Fehlen wird beschlossen, 20 Pfennig in die Kasse zu zahlen."

 

Eine Vorstandssitzung vom 20.12.1903 verhandelt über den Fall "W. und P".: "Gelegentlich der diesjährigen Kirmes kam es bei der Abendunterhaltung des Vereins seitens zweier Mitglieder zu höchst bemerkbaren Ausschreitungen und Störungen. Im Anschluss daran hat sich der ganze Verein eines groben Vertrauensbruches gegen den derzeitigen Präsidenten und Dirigenten schuldig gemacht, indem ein Antrag auf Bestrafung der betreffenden Mitglieder abgelehnt wurde. Im Namen des Vereins bekundet deshalb hiermit der Vorstand sein tiefes Bedauern über diese Vorkommnisse und verspricht, alles zu tun, um einen ähnlichen Fall in Zukunft zu verhindern."

 

Die Mitglieder W. und P. haben bei oben genannter Gelegenheit Fehler begangen! "1) Durch grobe Störung der Ruhe und Ordnung, 2) durch Ungehorsam gegen den Präsidenten und Dirigenten, 3) durch freche widersetzliche Bemerkungen" sollen sie den Vereinsfrieden gestört haben. Sie erkennen diese Vergehen mit dem Ausdruck des Bedauerns an, und versprechen, fortan pünktlich und unbedingt sich den Anordnungen und Befehlen der Vorstandsmitglieder zu unterwerfen, oder evtl. jede über sie verhängte Strafe anzunehmen.

 

Das Mitglied P. hatte bei der über den Fall verhandelnden Generalversammlung den Dirigenten öffentlich vor dem ganzen Verein beleidigt. Er erklärte, dass seine in der Aufregung und Übereilung gemachten Äußerungen auf Unwahrheit beruhen und leistete Abbitte. Nachdem der Vorstand diese Genugtuungserklärung in obiger Form festgestellt hatte, wurden, um ähnliche Missstände in Zukunft zu verhüten, folgende Verordnungen als statutenmäßige Beschlüsse anerkannt: "1) Der Dirigent hat als solcher eine Stimme im Vorstand und ist in seiner Eigenschaft als Dirigent an keine Genehmigung und keinen Beschluss des Vereins gebunden. 2) Ohne Genehmigung des Dirigenten darf der Verein keinerlei Veranstaltungen unternehmen. 3) Jedes Mitglied, das Befehle oder Ermahnungen des Dirigenten (...) zum zweiten Male nicht befolgt, wird ohne weiteren Beschluss vom Verein ausgeschlossen. 4) Jedes Mitglied, das bei einer Wahl oder Abstimmung irgendwelche Unzulässigkeit begeht, wird sofort ausgeschlossen. Dieselbe Strafe trifft denjenigen, der vom ganzen Verein oder einem Mitglied irgend etwas Nachteiliges veröffentlicht, was er nicht beweisen kann. 5) Sollte der Verein einen berechtigten Antrag des Dirigenten ablehnen oder einem der obigen Beschlüsse nicht Folge leisten, so hat der Dirigent das Recht, den Vorstand aufzulösen und eine sofortige Neuwahl zu veranlassen. Wenn dies auch nicht zum gewünschten Ziele fuhrt, so kann der Dirigent bei seinem dadurch veranlassten Austritt aus dem Verein seinen Anteil am Vereinsvermögen beanspruchen." Nur unter der Bedingung, dass Vorstehendes voll und ganz genehmigt wird, will der Dirigent sein Amt weiterfuhren. Der Präsident P. Ries legt sein Amt nieder und scheidet aus dem Vorstand aus. An seine Stelle tritt der bisherige Vizepräsident Peter Metzdorf.

 

Derselbe übernimmt mit dem heutigen Tage die Leitung des Vereins. Trotz einer gewissen Strenge gab es sehr viele schöne Stunden für die Mitglieder, und dann auch viel Lob, wie es in einem Bericht der Generalversammlung vom 07. August 1904 zu lesen ist.

 

Zur Einleitung aber der Bericht der vorausgegangenen Generalversammlung vom 10. Juli 1904: "Anlässlich einer Einladung der Wasserbilliger Feuerwehr und Musikgesellschaft wurden bisher mehrere außerordentliche Versammlungen abgehalten. Für dieselben galt hauptsächlich folgende Tagesordnung: 1) Beteiligung am Festival zu Wasserbillig am 31. Juli. 2) Beschaffung von Vereinshüten und Vereinsfahne. 3) Bestellung der Oberbilliger Musikgesellschaft zu diesem Feste. Beschlüsse: 1) Der Verein beteiligt sich einheitlich an diesem Festival. Es werden dort auf dem Kiosk 3 Lieder gesungen. Abmarsch zwischen 11 und 11 1/2 Uhr. Rückmarsch gegen 6 Uhr. Jedes teilnehmende Mitglied ist streng verpflichtet, sich immer dem Verein anzuschließen. 2) Zur Teilnahme an diesem Festzuge werden Vereinshüte beschafft. Dieselben werden nach einer Auswahl bei der Firma Fleiner zu Trier zum Preise von 2,20 Mark bestellt. Die Anschaffung geschieht auf Kosten des Vereins. Auch die Ehrenmitglieder erhalten diese Hüte, jedoch auf eigene Kosten. Das Ehrenmitglied W. erhält einstweilen keinen Hut, weil er in letzter Zeit durch Wort und Tat den Bestrebungen des Vereins entgegengetreten ist. Die Beschaffung einer Interimsfahne zu diesem Fest wird wegen Kürze der Zeit abgelehnt. 3) Das Anerbieten der Oberbilliger Musikgesellschaft, unseren Verein zu dem Festzug zu begleiten, wird angenommen. Die Unkosten sollen durch freiwillige Beiträge gedeckt werden. "

 

Dann der schon erwähnte Bericht der Generalversammlung vom 07. August 1904: "Die Versammlung wird um 1/2 11 Uhr vom Präsidenten in seiner Wohnung eröffnet. Anwesend sind 27 aktive und 2 Ehrenmitglieder. Tagesordnung: 1) Bericht über den Vereinsausflug nach Wasserbillig. 2) Ausflug für Sonntag, 14. August. 3) Bestimmungen über Hüte, Vereinsabzeichen und Bücher. 4) Erhöhung der Monatsbeiträge. 5) Aufnahme von Mitgliedern. Zu 1) Der Verein hat sich bei seinem diesmaligem ersten öffentlichen Auftreten äußerst taktvoll und tadellos schneidig geführt, was allgemein anerkannt wurde. Infolge dessen spricht der Präsident im Namen des Vorstandes den Mitgliedern seinen besten Dank aus. Das Programm wurde, wie in der vorigen Generalversammlung beschlossen, ausgeführt. Auf dem Heimmarsch Ständchen bei Herrn Müller und dem Herrn Ehrenpräsidenten. Die Musik erhielt 18 Mark. Die in Wasserbillig erhaltene Erinnerungsmedaille ist für die Vereinsfahne bestimmt, die womöglich nächstes Jahr beschafft werden soll. Zu 2) Wegen des wohlgelungenen ersten Ausflugs wird für Sonntag, den 14. August, ein gleicher nach Liersberg und Löwenermühle beschlossen. Abmarsch gegen 1/2 2 Uhr. Die Oberbilliger Musik wird nach Löwenermühle bestellt. Zu 3) Die Hüte sind und bleiben Eigentum, besonders auch bei Austritt bzw. Ausschluss eines Mitgliedes. Die Abzeichen sind Eigentum der Mitglieder. Zu 4) Die Monatsbeiträge werden zwecks Bestreitung der neuerdings entstandenen Unkosten nur für die Dauer von 6 Monaten auf 0,5 Mark erhöht. Zu 5) Aufgenommen wurden drei aktive Mitglieder und ein Ehrenmitglied." Es ist erstaunlich, was diese Gruppe junger Männer alles arrangierte, veranstaltete und auf die Beine stellte in einer kargen und eintönigen Zeit. So erwarb sich der Jünglingsverein im Dorf und auch außerhalb sehr viele Freunde und Sympathien. Vor allen Dingen waren die Theateraufführungen immer stark gefragt und vorzüglich inszeniert. So ist zu lesen: Es wurde beschlossen, am Kirmessonntag und -montag je eine Theatervorstellung zu geben. Zu dem Zweck wurden von folgenden Stücken die Rollen verteilt. 1. "Ave Maria", religiöses Schauspiel in 3 Akten, 2. Das Lustspiel "Der Wunderdoktor", 3. "Der Verein will ausziehen" (auch ein Lustspiel). Eintritt 0,50 Mark.

 

Im selben Jahr war schon zur Fastnacht Theater gespielt worden und zwar jeweils sonntags zwei Vorstellungen. Es waren dies 3 Lustspiele: 1. Irren ist menschlich, 2. Die Soldatenbraut und 3. Die gemopste Wurst. Dazwischen Clown-Scherze. Am Fastnachtsdienstag wurde ein Fastnachtszug organisiert. Der Verein stellte zwei Clown-Anzüge und stiftete eine Prämie für die schönste Maskierung. Man muss sich einmal vorstellen, welcher Zeitaufwand für die Aufführung von insgesamt sechs Theaterstücken nötig war. Zudem musste in den ersten Stücken jeder seine Rolle aus dem Buch abschreiben. Es heißt: "1) Jedem Mitglied wurde anempfohlen, zu den nächsten Festlichkeiten irgendeinen Vortrag zu erlernen. 2) Wenn die Rollen von Theaterstücken zur Verteilung kommen, ist jedes Mitglied verpflichtet, die ihm zugeteilte Rolle zu übernehmen und auch selbst abzuschreiben!"

 

Auch das Zeitgeschehen, die Politik im Lande und der Welt, wurde beobachtet, und man sprach sich darüber aus. Aus der Generalversammlung vom 11. September 1904: "Nachtrag Sedansfeier: Am Donnerstag, dem 01. September veranstaltete der Verein in der Wirtschaft Lahr (später Hotel Lutz) eine öffentliche Sedansfeier. Die Feier wurde eröffnet mit der Festrede, gehalten vom Schriftführer (Lehrer Haas), 'Was kann die deutsche Jugend vom Sedanstag lernen?' Mit einem begeistert aufgenommenen 'Hurra' endete die Rede. Daran schlossen sich patriotische und Vereinslieder sowie humoristische und patriotische Vorträge an. Zu erwähnen sind hauptsächlich 'Der deutsche Landwehrmann' und 'Die Garde'. Die Bierbrauerei Metternich-Coblenz hatte dem Verein zu diesem Fest ein Fass Bier gratis zur Verfügung gestellt, was hiermit dankend anerkannt werden soll." Öfter noch wurden Vorträge gehalten. So auch "Die Französische Revolution", "Deutschland einst und jetzt", "Die Krankenversicherung", "Gesundheitsschädliche Wirkungen des Alkoholgenusses". Waren die Mitglieder im Verein bis dahin nur Jünglinge, außer Dirigent und I. Vorsitzender, so wurde jetzt beschlossen, dass die verheirateten Männer aktive Mitglieder des Vereins bleiben konnten. Am Anfang war das Eintrittsalter 18 Jahre. Dies wurde in einer Generalversammlung vom 09. Dezember 1906 geändert. Es wurde beschlossen: "Die aus dem Verein heiratenden Mitglieder können aktive Mitglieder bleiben unter Beobachtung der Statuten. Ehrenmitglieder zahlen alle fünf Jahre 5 Mark in die Vereinskasse. Sie sind an keine Statuten gebunden, haben kein Anrecht am Vereinsvermögen, aber Berechtigung zu allen Festlichkeiten mit Bahnfahrt! Der Vorstand wird je zur Hälfte aus Männern und Jünglingen einschließlich Präsident gewählt. Drei Mitglieder, einschließlich Präsident, müssen Jünglinge sein, die übrigen können Männer sein."

 

Doch zurück ins Jahr 1905. Ein neuer Pastor, Johann Mans, wurde eingeführt. Das Stiftungsfest mit einer Fahnenweihe, die ja noch zu erwerben war, wurde vorbereitet. Lesen wir Protokolle aus Generalversammlungen: 

 

02. April 1905: "Tagesordnung: 1. Beschaffung einer Fahne. 2. Beteiligung des Vereins beim Einzug des Herr Pastors. 3. Einladung nach Konz. 4. Rollenverteilung für Theaterspiel. Beschlüsse: Zu 1. Dem Vorstand wird anheimgegeben, Prospekte zur Fahne zu besorgen und sonstige Vorbereitungen zu treffen. Die Fahnenweihe soll erst Anfang August stattfinden. Zu 2. Beim Einzug des Herrn Pastors wird der Verein sich beteiligen, und zwar: Vormittags Abholen durch eine Radfahrerabteilung, Empfang und Einführung durch Gesang. Abends Fackelzug, Ständchen und Feuerwerk. Zu 3. Die Einladung nach Konz wird abgelehnt. Zu 4. Am Ostersonntag soll das Stück "Meister Martin" gegen einen Eintritt von 0,30 Mark aufgeführt werden."

 

07. Mai 1905: "1. Gleich zu Beginn der Versammlung wurde der neue Pastor zum Ehrenpräsidenten ernannt. 2. Die Maikranzfeier soll ausfallen, und das Stiftungsfest soll mit der Fahnenweihe vereinigt werden. 3. Die statutenmäßige Vereinsmesse am 1. Sonntage im Mai fällt aus, weil dies kirchenrechtlich nicht angängig ist. 4. Die Beschaffung der Fahne wird endgültig beschlossen. 5. Der Antrag, den Kronprinzen zur Hochzeit zu beglückwünschen, wird abgelehnt."

 

10. Juni 1905: ''1. Nachdem von 4 Fabriken Zeichnungen und Kostenanschläge vorgelegt waren, wurde auf die günstigste Offerte hin die Fahne am 23. Mai bei der Thüringer Fahnenfabrik in Auftrag gegeben. Preis = 320 Mark, zu zahlen in 2 Raten innerhalb eines Jahres. Es bestand dabei die Absicht, die Fahne kirchlich weihen zu lassen und jährlich vielleicht ein- oder zweimal bei größeren weltlichen Veranstaltungen zu benutzen. Da dies jedoch, wie sich später herausstellte, mit den kirchlichen Vorschriften nicht vereinbar war, wurde die Fahne als rein weltliche Sache erklärt. Als Tag der Fahnenweihe wurde der 27. August bestimmt. 2. Vorschlag der einzuladenden Vereine. Es wurden hauptsächlich Musik-, Gesang und Jünglingsvereine in Erwägung gezogen und daraufhin 13 Vereine eingeladen, natürlich auch der hiesige Kriegerverein. 3. Bildung des Festausschusses. Zur Vorbereitung der Fahnenweihfestlichkeiten wurde ein Festausschuss gebildet. Demselben gehören außer dem Vorstand vier ältere Vereinsmitglieder an. 4. Einladung des Gesangvereins Constantia Conz zur Feier des silbernen Jubelfestes am 02. Juli. Der wiederholten Einladung wird schließlich Folge geleistet und beschlossen, sich am Feste zu beteiligen." 

 

16. Juli 1905: "Tagesordnung: 1. Beschluss über die Verwendung der Fahne. 2. Bericht des Festausschusses. Beschlüsse: Zu 1. Auf Anregung des Ehrenpräsidenten (Pastor Mans) war nachträglich beschlossen worden, die Fahne doch für die Kirche zu bestimmen und dementsprechend eine Änderung derselben zu beantragen. Dieser Änderung setzte jedoch die Fabrik große Schwierigkeiten in Bezug auf Preis und Lieferungsfrist entgegen, so dass der frühere Beschluss, die Fahne sollte nur zu weltlichen Zwecken bestimmt sein, beibehalten wurde. Zu 2. Arbeit des Festausschusses: 1. Festplatz bei Oberwels. 2. Übertragung der Wirtschaft daselbst an H. Oberwels gegen Vergütung von 50 Mark. 3. Wahl eines Ehrenausschusses von 12 Mitgliedern. 4. Wahl der Ehrendamen. Als Ehrendamen wurden endgültig bestellt: Katharina Dahlem, Anna Lahr, Maria Hoffmann, Margarete Paulus, Susanna Wagner und Anna Endres. 5. Bestellung von Festmedaillen für die teilnehmenden Vereine".

 

06. August 1905: "1. Wegen der hohen Ausgaben nur die Beschaffung der Fahne und die Feier des Fahnenweihfestes wird beschlossen, die Beiträge für die letzten 4 Monate des Jahres auf 0,50 Mark festzusetzen. 2. Vortrag des Ehrenpräsidenten "Die Französiche Revolution". Der Vortrag wurde mit viel Beifall aufgenommen. Es wurde angeregt, in den Versammlungen regelmäßige Vorträge von seiten der Mitglieder halten zu lassen. 3. Wahl eines Fahnenträgers. Als Fahnenträger wurde Peter Metzdorf gewählt. Als seine Adjutanten Joh. Diedrich und Joh. Thull."

 

03. September 1905: "Tagesordnung: 1. Bericht über die Fahnenweihe. 2. Verkauf der Vereinsansichtskarten. 3. Ausflug nach Clausen. 4. Beschaffung von Zeitschriften. Beschlüsse: Zu 1. Das Fahnenweihfest nahm einen glänzenden Verlauf. Die allgemeine Begrüßungsrede hielt der Herr Ortsvorsteher, die Weiherede der Herr Pastor, die Begrüßung beim Empfang des Ehrenvereins der Herr Präsident. Fahnennägel wurden gestiftet vom hiesigen Kriegerverein sowie vom Ehrenausschuss. Ferner hatte der Ehrenausschuss 50 Mark gespendet. Auch von den Einwohnern des Dorfes war zum Feste beigetragen worden, indem sie die Straßen schön geschmückt sowie eine Geldspende von 14 Mark zusammengebracht hatten. Die Festmusik wurde vom Wasserbilliger Musikverein gestellt. Kurz, ein Fest wie dieses war noch nie in Langsur veranstaltet worden war. Näheres über das Fest findet sich im Programm bei den Vereinsakten. Zu 2. Zum Fest hatte der Verein nach einer Photographie von H. Mornsen 1000 Stück Ansichtskarten herstellen lassen. Davon wurden durch die Ehrendamen für 40 Mark Karten verkauft, das Stück zu 10 Pfennig. Von jetzt ab soll der Preis für Mitglieder 3 Pfennig und für Nichtmitglieder 5 Pfennig pro Stück betragen. Zu 3. Der Antrag, zum 8. September einen Ausflug nach Clausen zu unternehmen, wurde abgelehnt. Zu 4. Es wurde beschlossen die Zeitschriften 'Alte und neue Welt' und die 'Welt' fürs neue Quartal zu bestellen. 

 

15. Oktober 1905: "1. Vorbereitung einer Theateraufführung: Zur Kirmes soll zur Aufführung kommen 'Ritter Kuno von Drachenstein', 'Die beiden Tauben', 'Ich will unter die Soldaten' und 'Die zwei letzten Thaler'. Rollen wurden verteilt. Im Laufe der letzten Woche sind 4 Mitglieder zum Militär eingetreten. Der Verein hatte deswegen eine Abschiedsfeier veranstaltet. Es erklärte der Reservist Bernhard Hoffmann, dem Verein beitreten zu wollen. Zum Schluss hielt der Herr Präsident einen Vortrag über die Themen 'Deutschland einst und jetzt', 'Anregung in Bezug auf Mässigkeitsbestrebung.' Die meisten der anwesenden Mitglieder erklärten, sich von jetzt an des Branntweingenusses enthalten zu wollen."

 

05. November 1905: "1. Anregung einer Weihnachtsverlosung. 2. Die vom Militär abgekommenen früheren Mitglieder P. Lutz und Joh. Permesang traten wieder als aktive Mitglieder bei."

 

10. Dezember 1905: "Die letzte Theatervorstellung am Kirmessonntag ergab eine Einnahme von 82,75 Mark. Die für Montag geplante Vorstellung musste wegen eingetretener Differenzen mit dem Vereinswirt unterbleiben. Infolgedessen hat der Verein von jetzt ab sein Lokal wieder in der Wirtschaft Lahr. Der Schriftführer hielt einen Vortrag über das Krankenversicherungsgesetz. "

 

07. Januar 1906: "Der Verein blickt jetzt auf drei Jahre seines Bestehens zurück. Einen wichtigen Markstein bildet wohl für immer in der Geschichte des Vereins das verflossene Jahr 1905. Der Verein hat sich in diesem Jahre Liebe, Achtung und Anerkennung erworben, nicht nur bei den Dorfbewohnern, sondern auch ganz besonders in den Nachbarortschaften. Vor allen Dingen geschah dies durch unser glänzendes Fahnenweihfest. An Neuanschaffungen sind dieses Jahr zu verzeichnen: Ein Vereinsschrank und eine weltliche Fahne. Festlichkeiten des Vereins waren folgende: An Fastnacht Theater zum Besten der Kirche, ferner Maskenzug an Ostern. Am 02. Juli Fest in Conz. Am 27. August Fahnenweihe. Am 02. September Sedansfeier. Am Kirmessonntag Theater. Am 2. Weihnachtstag Christbaumverlosung. Vorträge: 'Die Französiche Revolution', 'Deutschland einst und jetzt', 'Die Krankenversicherung'.

 

04. Februar 1906: "1. Wer bei Versammlungen ohne Entschuldigung fehlt, wird mit 20 Pfennig, im Wiederholungsfall mit 50 Pfennig bestraft. Fehlen ohne Grund bei Gesangsstunden wird ebenfalls mit 20 Pfennig bestraft. 2. Den Mitgliedern wird verboten, bei Differenzen mit einem anderen Verein solche Sachen außer in Versammlungen zur Sprache zu bringen. Differenzen werden dem Vorstand gemeldet, welcher dieselben regeln wird. Im Übertretungsfalle 50 Mark Strafe. 3. Zwecks Neuanschaffung von Hüten soll eine Probesendung zur Auswahl beschafft und bei der nächsten Versammlung vorgelegt werden."

 

11. März 1906: "Beschlossen wurde, einer Einladung gemäß von Kinnheim, wo am 13. Mai Fahnenweihe ist, Folge zu leisten. Die Eisenbahnfahrt soll aus der Kasse bezahlt werden. Der Monatsbeitrag ist deshalb von heute ab bis zum 1. Januar 1907 auf 30 Pfennig erhöht worden. Die neuen Vereinshüte müssen die Mitglieder selbst bezahlen, und zwar so, dass sie beim Empfange den Betrag ganz bezahlen. Es können aber auch Ratenzahlungen von 50 Pfennig pro Monat entrichten. Es wurde einstimmig beschlossen: Bezahlt werden Fahrten, welche vom Vorstand für den Verein gemacht werden. Die Reisespesen, welche vorher auf 70 Pfennig beruhten für einen halben Tag Versäumnis, wurden auf 1,50 Mark und für einen ganzen Tag auf 2,50 Mark erhöht. Betreffs der Vereinshüte wurden die Mitglieder gebeten, dieselben soviel wie möglich nur bei Vereinsfesten und nicht jeden Sonntag zu tragen. Bei Festlichkeiten, an denen der Verein sich beteiligt wie Hochzeiten etc. ist für die Mitglieder um 12 Uhr Feierabend. Übertretung wird mit 1 Mark bestraft, im Wiederholungsfalle mit 2 Mark." 

 

02. Juni 1907: Die schöne neue Fahne des Vereins durfte, wie auch die Fahne des Kriegervereins, bei kirchlichen Veranstaltungen nicht mit in die Kirche genommen werden. Man beschloss dann, eine zweite kirchliche Fahne anzuschaffen. "1. Die Anschaffung einer Kirchenfahne wird beschlossen. Preis ungefähr 300 Mark. Auf der einen Seite das Bild des heiligen Aloysius und auf der anderen Seite das Vereinswappen. 2. An einem der nächsten Sonntage findet ein durch den Verein organisiertes Preiskegeln statt. 3. Die Einladung zur Fahnenweihe in Mertert wird angenommen. 4. An den Dirigenten werden pro Abend 1,50 Mark gezahlt für Gesangsstunden."

 

Der Jünglingsverein war in Langsur der Motor, der alles antrieb und auf die Beine stellte, zum Beispiel das Fordern bei Hochzeiten, ein den älteren Bürgern noch bekanntes Vorrecht der Jugend. Ebenso die alljährlich stattfindende Christbaumverlosung, meistens am Dreikönigstag oder am Sonntag danach. Dann wurden Bücherverlosungen organisiert. Meistens wurden zweimal im Jahr Theateraufführungen, je drei Stücke, veranstaltet. In den ersten Jahren war dies zur Fastnacht und dann zur Kirmes. Später dann am zweiten Weihnachtstag. Der Gesang in der Kirche wurde gestaltet. Veranstaltungen wurden abgehalten, und bei Feiern in und außerhalb unserer Gemeinde wurde die Gestaltung durch den Jünglingsverein übernommen, der ja mittlerweile auch ein guter Gesangsverein war. Vorträge über Sozialversicherung und Krankenversicherung sowie über Geschichte wurden angeboten. Kegelturniere (Preiskegeln) wurden veranstaltet und durchgeführt. Außerdem wurden Fastnachtszüge gestaltet und sogar Prämierungen für die schönsten Masken ausgesetzt. Es wurde jedes Jahr der Maikranz gebunden und dann gefeiert. 

 

Durch den Kontakt mit der Oberbilliger und Wasserbilliger Musikkapelle war ein schon länger gehegter Wunsch der Mitglieder zum Ausdruck gekommen, selbst Instrumente zu besitzen und darauf spielen zu können. So wurde 1911 durch Lehrer Haas ein neuer Verein gegründet, der 

 "Musikverein Lyra Langsur".

 

Musikverein Lyra Langsur 1924Musikverein Lyra Langsur, 1924

 

v.l.n.r. obere Reihe: Wilhelm Weber, Matthias Heck, Jakob Permesang, unbekannt, Nikolaus Conter, Michel Steil, Johann Braun, Bernhard Hoffmann, Peter Bamberg, Eduard Koster, Johann Weber, Theo Großinet, Johann Braun, Peter Fries, Dirigent Nikolaus Lahr, Johann Bamberg, Nikolaus Braun, Willi Rössler, Vorsitzender Matthias Heck, Bernhard Heck, Peter Karen, Johann Conter

 

Er zählte 18 Mitglieder vorwiegend aus dem Jünglingsverein.

Protokoll und Statuten der Gründungsversammlung: "Musikverein Lyra Langsur gegründet am 01. Juli 1911.

Zweck des Vereins: 

a) Die Pflege der Musik

b) Zur Erheiterung und Belebung der Gemeinde 

c) Zur Mitarbeit bei kirchlichen Feiern 

d) Insbesondere sollen die Mitglieder der Musik sowie die bisherigen Mitglieder des Kriegervereins durch die Musik zu Grabe geleitet werden.

Mitglieder des Vereins: Mitglied des Vereins kann jeder Jüngling werden, der das zehnte Lebensjahr vollendet und Interesse und Sinn für die Musik hat. Die Aufnahme kann nach einer Probezeit von 4 Wochen erfolgen, wenn der Betreffende sich ein eigenes Instrument angeschafft hat. Über die Aufnahme entscheidet der Verein nach Gutachten des Dirigenten mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Kassierer und Schriftführer, dem Dirigenten und zwei Beisitzern, die zugleich Kassenrevisor sind. Wahl des Vorstandes: Der Vorstand wird im Januar jedes Jahres gewählt. Die Wahl kann, wenn kein Einspruch erhoben wird, durch Zuruf erfolgen. Andernfalls durch Stimmzettel mit absoluter Stimmenmehrheit. Gleichzeitig wird auch ein Ordner gewählt. Derselbe gehört auch zum Vorstand. Befugnisse und Arbeit des Vorstandes: Der Präsident vertritt den Verein bei festlichen Gelegenheiten. Er leitet die Versammlungen. Der Schriftführer und Kassierer verwaltet die Kasse und erledigt alle schriftlichen Arbeiten des Vereins. Er verfasst die Berichte der Versammlungen zu einem Protokoll und liest sie in der Versammlung vor. Der Dirigent leitet die Musik in musikalischer Hinsicht und leitet auch alle Musikangelegenheiten nach innen und außen. Von Monatsbeiträgen ist er enthoben. Es kann ihm nach Maßgabe des Kassenbestandes ein Zuschuss gewährt werden. Beisitzende und Kassenrevisor unterstützen den Vorstand und haben jedes Jahr vor der Hauptversammlung eine Revision der Kasse vorzunehmen und der Versammlung Bericht darüber zu erstatten. Der Ordner sorgt für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei allen Festlichkeiten, besonders bei Tanzmusik. Seinen Anordnungen hat sich jedes Mitglied des Vereins zu unterwerfen. Ein Eintrittsgeld wird nicht erhoben. Der Monatsbeitrag wird auf eine Mark festgesetzt. Wer bei einer Probe fehlt ohne Entschuldigung wird mit einer Mark bestraft. Die Entschuldigung hat stets beim Dirigenten zu geschehen. Noten, die aus der Vereinskasse bezahlt sind, bleiben Eigentum des Vereins. Bass und Trommel bleiben Eigentum des Vereins. Reparaturen an Vereinsinstrumenten muss der Spieler selbst bezahlen. Das Anrecht auf die vom Kriegerverein angeschafften Instrumente geht auf die Musik über. Sämtliche Einnahmen von Musikaufführungen außer Tanzmusik fließen in die Vereinskasse. Zigarettenrauchen während der Proben ist strengstens verboten. Ehrenmitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag von mindestens 10 Mark. Bei allen Festlichkeiten der Musik haben dieselben freien Eintritt. Die Mitgliedschaft erlischt 1. durch freiwilligen Austritt 2. durch Ausschluss. Der Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied mit seinen Beiträgen oder Strafen über 3 Monate im Rückstand bleibt, oder wenn es sich wiederholt grober Verstöße gegen die Vereinsordnung schuldig gemacht hat, worüber der Vorstand zu entscheiden hat. Musikalien, Noten sowie sonstige dem Verein gehörenden Gegenstände muss der Betreffende binnen 8 Tagen zurückgegeben haben oder bezahlen. Der Verein muss so lange bestehen bleiben, als noch 3 Mitglieder demselben angehören."

 

Aber auch Turnen und Ballspielen wurden innerhalb des Jünglingsvereins betrieben. Aus einem Protokoll vom 05. Mai 1912: "Werden an einem Sonntag Ausflüge gemacht, werden wir uns am anderen mit Turnen und Spiel begnügen." So wurde dann 1913 der 

 "Sportverein Langsur"

gegründet.Wieder waren es vorwiegend Mitglieder des Jünglingsvereins, die an der Gründung eines neuen Vereins beteiligt waren. Nun hieß es für viele der Jugendlichen, die jetzt in drei Vereinen waren, sich zu entscheiden, welchem Verein sie sich in Zukunft anschließen wollten. Die Beiträge für drei Vereine waren fast nicht aufzubringen. So heißt es in einem Generalversammlungsbericht: ''Die jüngeren Mitglieder sind von heute ab aus dem Verein ausgeschieden." 1913 bestand der Jünglingsverein Langsur 10 Jahre. Auf einer Generalversammlung wurde der Kassenstand von 168,06 Mark festgehalten. Vom Vorstand wurden für jedes Mitglied zwei Glas Bier á l5 Pfennig bewilligt. Der Gründer des Vereins, Herr Lehrer Haas, schilderte das Vereinsleben seit seines Bestehens. Es wurde beschlossen, das Stiftungsfest in diesem (guten) Jahr zu feiern.

1930 Sportverein Langsur

 

Sportverein Langsur, 1930

v.l.n.r.: Nikolaus Weber, Marcel Meyer, Johann Etringer, Josef Hoffmann, Michel Weber, Peter Fries, Franz Fries, Josef Modert, Josef Thull, Matthias Hoffmann, Peter Lutz, Josef Steinbach, Theodor Bamberg

 

1914 wurde ein unruhiges Jahr in Europa. Dunkle Wolken zagen am politischen Himmel auf Spannungen, die vorhanden waren, wurden größer und größer. Einen Ausflug nach Koblenz hatte der Jünglingsverein geplant. Er wurde auch von den Mitgliedern beschlossen. "60 Mark werden aus der Vereinskasse bezahlt. Weitere Unkosten werden von den Mitgliedern getragen." Die letzte Versammlung, die man zurückverfolgen kann, war am 26. Juli 1914. Damals wurde der Ausflug nach Koblenz besprochen. Es heißt im Protokoll: "Ausflug am kommenden Sonntag, den 02. August 1914 nach Coblenz." Alle hatten sich schon lange darauf vorbereitet und gefreut. Wer hatte schon damals die Möglichkeit, eine so große Fahrt zu machen! Ob nun der Ausflug stattgefunden hat. ist nicht mehr zu ermitteln. Es könnte sein, dass die jungen Leute schließlich doch um ihren langersehnten Ausflug kamen, liest man die Schlagzeilen in diesen Tagen. Dann das Attentat am 28.06.1914 des serbischen Nationalisten Princip beim Besuch des Thronfolgers Franz Ferdinand und seiner Gattin Sophie in Sarajewo, bei dem der Thronfolger und seine Gemahlin ums Leben kamen. Österreich-Ungarn erklärte Serbien am 28.07.1914 den Krieg. Am 01.08.1914 erklärte Deutschland Russland den Krieg. Am 03.08.1914 erklärte Deutschland dann auch Frankreich den Krieg. Dann erklärte England am 04.08.1914 Deutschland den Krieg, und schließlich erklärte am 23.08.1914 auch Japan Deutschland den Krieg. Alle jungen Männer wurden einberufen, mussten in den Krieg ziehen, um evtl. ihr Leben zu lassen für Dinge, die sie selbst meist nicht verstanden. So verwaiste überall, wie auch in Langsur, das Vereinsleben. Deutschland schloss nach vier bitteren Jahren am 11.11.1918 mit den Alliierten einen Waffenstillstand. Viele Jünglinge und Männer waren gefallen. Nur wenige derer, die einberufen worden waren, kamen wieder zurück. 

 

Es dauerte bis Juni 1919, ehe sich einige Ehemalige entschlossen, das Vereinsleben in Langsur wieder aufleben zu lassen. Beim Jünglingsverein begann es mit einer ersten Generalversammlung im Beisein des damaligen Ehrenpräsidenten, Herrn Pfarrer Kerscht. 

 

09. Juni 1919:  "Es wurde erklärt, dass der Vorschlag von 1914, den Jünglingsverein als Gesangverein weiterzuführen, jetzt angenommen wurde, und zwar als 

"Gesangverein 'Eintracht' Langsur". 

Männergesangverein Eintracht Langsur 1919

 

Männergesangverein Eintracht Langsur im Gründungsjahr 1919

Oben v.l.n.r.: Karl Hoffmann, Nikolaus Hoffmann, Josef Hoffmann, Johann Fischer, Nikolaus Weber, Alois Weber, Peter Hoffmann, Dirigent und Gründer Lehrer Josef Haas, Johann Bauer, Matthias Bauer, Alois Dahlem, Josef Braun, Johann Hoffmann, Heinrich Heintz, Bernhard Hoffmann, Johann Bamber, Johann Peter Oberweis

 

Die bisherigen Mitglieder sind eintrittsfrei, wenn sie bis zur nächsten Generalversammlung ihre Monatsbeiträge entrichtet haben. Neue Mitglieder bezahlen 3 Mark Eintrittsgeld. Der monatliche Beitrag ist voraussichtlich auf 0,50 Mark festgesetzt. Mitglied des Vereins kann jeder werden, der das 20. Lebensjahr erreicht hat. Die Stimmenmehrheit entscheidet über die Aufnahme." In der nächsten Generalversammlung am 06. Juli 1919 wurde der erste Vorstand des Gesangvereins gewählt. Präsident Bamberg Johann, Schriftführer Nikolaus Schuh, Kassierer Johann Hoffmann, Beisitzer Josef Hoffmann-Dietrich, Ordner Fischer Johann, Dirigent Lehrer Haas. Folgende neue Mitglieder hatten ihren Beitritt erklärt: Nikolaus Weber, Peter Hoffmann, Andreas Braun-Oetringer und Josef Braun. Es wurde eine Inventuraufnahme beschlossen. Vorhanden waren eine Vereinsfahne, ein Uberzug, drei Schärpen sowie ein Tragriemen, dann ein Schrank, ein Harmonium, acht Bech und Stürmer, neun Junger-Männer, sowie ein Dernier-Anzug, eine Partie einzelner Lieder, ferner zwei Spiele: Dernier und Schach. Von der Theaterbühne sind noch vorhanden: ein Hintergrund und die Vorhänge. Es wurde die Anschaffung von zwei Stempeln sowie einem Kassen- und Beschlussbuch beschlossen. Es wurde weiter beschlossen, am 24. August 1919 ein Preiskegeln zu veranstalten. "Das Preiskegeln soll 100 Lose mit drei Gewinnen und einem Ehrenpreis umfassen. Es beginnt um 3 Uhr. Jedes Los berechtigt zum Spielen von 3 Kugeln. Jede Kugel, welche über das gekennzeichnete Mal aufgeworfen wird, ist ungültig. Die Lose sind der Reihe nach (laufende Nr.) zu spielen. Jeder Spieler muss sein Los vor dem Spielen abgeben. Das Spielen eines Loses durch einen Beauftragten ist gestattet, jedoch werden die Kegel dem Besitzer des Loses zugerechnet. Die Musikkapelle eröffnet die Feier. Nach der Feier ist anschließend Tanzmusik. Die Musik wird von sämtlichen Unkosten entbunden, und der Erlös von der Tanzmusik fällt beiden Vereinen zur Hälfte zu. Die neuen und ersten Statuten des Gesangvereins sind ab heute: 

  1. Der Verein soll den Namen Gesangverein Concordia führen.

  2. Der Verein will sich der Pflege des Gesanges und der Geselligkeit widmen.

  3. Der Verein hat sich entwickelt aus dem Jünglingsverein Langsur, der gegründet wurde im Januar 1903. Die Umänderung in einen Gesangverein vollzog sich vor Kriegsausbruch im Jahre 1914, wurde endgültig am 06. Juni 1919.

  4. Mitglied des Vereins kann jeder werden, der das 20. Lebensjahr erreicht hat. Über die Aufnahme entscheidet die nächste Generalversammlung mit 2/3 Stimmenmehrheit.

  5. Die Mitglieder werden in 3 Klassen eingeteilt. a) Ehrenmitglieder, b) aktive Mitglieder, c) inaktive Mitglieder. Ehrenmitglied kann jeder werden, der sich um den Verein besonders verdient gemacht hat. Zu aktiven Mitgliedern gehören alle Stimmenbefähigte, die sich verpflichten, regelmäßig am Gesange teilzunehmen. Inaktive sind von der Teilnahme des Gesanges entbunden.

  6. Für aktive und inaktive Mitglieder beträgt das Eintrittsgeld 3 Mark. Monatlicher Beitrag sind 0,50 Mark. Diejenigen, die bei Kriegsausbruch Mitglieder des Vereins waren, brauchen kein Eintrittsgeld zu zahlen, wenn sie bis zur nächsten Generalversammlung ihren Beitritt erklärt haben. 

  7. Zu den besonderen Pflichten der Mitglieder gehören folgende:

    1. die regelmäßige Beitragsleistung.

    2. Teilnahme an den Versammlungen. Wer die dritte Generalversammlung fehlt ohne jeglichen Grund, ist aus dem Verein ausgeschlossen. Zum äußersten Termin erhält der Betreffende eine schriftliche Erinnerung.

    3. die aktiven Mitglieder sind zur regelmäßigen Teilnahme an Gesangsproben verpflichtet. Wer sich dem Paragraph c) ohne Entschuldigung entzieht, wird mit 0,50 Mark bestraft (nachträglich eingetragen eine Mark).

    4. aktive und nichtaktive Mitglieder haben die Pflicht, eine Wahl zum Vorstand anzunehmen.

  8. Wiederaufnahme: Ausgeschiedene Mitglieder können wieder in den Verein aufgenommen werden, werden aber als neu aufgenommene Mitglieder nach den Paragraphen 4 und 5 behandelt.

  9. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, Schriftführer, Kassierer und zwei Beisitzenden. Alle Ämter werden unentgeltlich verwaltet, jedoch werden den Mitgliedern des Vorstandes, die im Interesse des Vereins gemachten baren Auslagen erstattet. Alle Vorstandsmitglieder werden mittels Stimmzettel oder, falls in der Versammlung kein Widerspruch erfolgt, durch Zuruf auf die Dauer von einem Jahr gewählt und sind nach Ablauf dieser Frist wieder wählbar. Wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Anwesenden hat, ist gewählt. Bei einer Stichwahl entscheidet die einfache Mehrheit. 

  10. Der Vorsitzende, der den Verein nach außen vertritt, leitet die Versammlungen nach parlamentarischen Regeln ohne im allgemeinen an ein strenges Festhalten der Formen gebunden zu sein. Er ist befugt, dem Sprechenden, wenn dessen Rede unangemessen erscheint und der Ruf zur Ordnung unbeachtet bleibt, das Wort zu entziehen und ist berechtigt, die Versammlung zu schließen, wenn die Verhandlungen einen solchen Verlauf nehmen, dass sie zwecklos werden.

  11. Der Schriftführer verfasst über jede Sitzung eine kurze Niederschrift und legt sie der nächsten Versammlung zur Genehmigung vor. Außerdem ist er zur Abfassung aller Schriftstücke verpflichtet, welche die Verwaltung des Vereins nötig macht, und zeichnet die Anweisungen auf die Kasse mit.

  12. Der Kassenführer verwaltet das gesamte Vereinsvermögen. Er nimmt die Beträge und Eintrittsgelder in Empfang und hat über alle Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen, zahlt alle Anweisungen auf die Kasse, sobald sie vom Vorsitzenden und Schriftführer oder deren Stellvertreter gegengezeichnet sind, und legt jährlich einen Kassenbericht vor. Er sorgt ferner für die zinsbare Anlegung der Gelder.

  13. Die Stellvertreter und Beisitzer haben die Pflicht, die Vorstandsmitglieder bei Behinderungsfallen zu vertreten und bei Ausübung ihrer Geschäfte zu unterstützen.

  14. Der Vorstand wird jedes Jahr am 1. des Kalenderjahres gewählt, dabei hat der Vorstand die Prüfung der Kasse vorzunehmen.

  15. Generalversammlungen werden alle 2 Monate abgehalten und, wenn nicht anderes bestimmt wird, am 1. Sonntag jedes ungeraden Monats. Selbiger wird vorher ortsüblich bekannt gemacht.

  16. Der Dirigent gehört zum Vorstand des Vereins, zugleich als Stellvertreter des Vorsitzenden. Er entscheidet über die Aufnahme der aktiven Mitglieder und die Einteilung der Stimmen.

  17. Der Ordner wird wie der Vorstand gewählt. Er hat die Aufsicht über das Vereinseigentum bei allen Versammlungen und in den Gesangsstunden. Seinen Anordnungen hat jedes Mitglied unbedingt Folge zu leisten.

  18. Beim Tode eines Mitgliedes übernimmt der Verein die Beerdigungskosten. Es ist Ehrenpflicht eines jeden Mitgliedes, sich daran zu beteiligen." Zusatz zu Paragraph 7: "Jede Versammlung, die ohne Grund versäumt wird, wird mit einer Mark bestraft."

 

Eintragung vom 05.03.1922 zu Paragraph 7: "Jedes Mitglied, das sich nicht bei Gesangsproben einfindet, ohne sich vorher bei einem Vorstandsmitglied zu entschuldigen, oder ohne dringenden Grund den Gesangsproben fern bleibt, wird mit einer Geldstrafe von 5 Mark belegt."

 

Dann eine spätere Eintragung bezüglich der Statuten: "Vorgenannte Statuten sind von heute an, dem 23. Dezember 1923, nicht mehr rechtskräftig. Die neuen Statuten befinden sich im neuen Beschlussbuch des Vereins." Schriftführer: Hoffmann Bernhard.

 

1927: Auflösung des "Gesangverein Eintracht". Ein Vermerk: "Gesangverein Eintracht ist leider Gottes seit dem Wasserbilliger Sängerfest durch Uneinigkeit zerfallen. Dieses ist geschehen im Jahr 1927." B. Hoffmann

 

Erst 48 Jahre später, im Jahre 1975, erfolgte die Gründung eines neuen Gesangvereins, nämlich des 

 "Männerchor Langsur". 

Männerchor Langsur 1975

 

"Männerchor Langsur" beim 10-jährigen Stiftungsfest im Jahre 1985

Aus Anlass des 10-jährigen Bestehens des Männerchores im Jahr 1985 stellte der 1. Vorsitzende, Siegfried Heck, seine aktiven Sänger vor:

v.l.n.r., untere Reihe: Arnold Weber, Werner Feltes, Peter Schnith, Johann Hoffmann, Adolf Berchens, Helmut Wagner, Dirigent Jürgen Boderius;
mittlere Reihe: Arnod Meier, Werner Hoffmann, Gerd Hoffmann, Josef Metzdorf, Johann Hoffmann, Erny Poss, Georg Schmelzle;
obere Reihe: Edmund Weber, Johann Oberweis, Manfred Kaufmann, Lorenz Land, Alfred Gries, Herbert Thies, Theo Braun, Walter Steil, Otto Classen, Heinrich Ries, Arnold Weißtroffer, Nikolaus Hoffmann

 

Dies bedeutete für die Gemeinde eine kulturelle Belebung und die Fortsetzung der ganz in den Dienst der Allgemeinheit gestellten Aktivitäten der Männer von 1903, eingeleitet von Lehrer Haas.

1924 wurde die 

"Freiwillige Feuerwehr Langsur" 

gegründet. Wieder waren die Gründer frühere Mitglieder des Jünglingsverein. Lehrer Haas hatte seit 1902 in Langsur sehr viel bewegt.

 

Freiwillige Feuerwehr Langsur 1926

 

Freiwillige Feuerwehr Langsur, 1926

Obere Reihe v.l.n.r.: Nikolaus Conter, Johann Steil, Petter Großinet, Johann Losch, Matthias Bauer, Eduard Braun, August Dallevedowe, Heinrich Steinbach, Nikolaus Weber, Matthias Bamberg, Matthias Permesang, Nikolaus Schu, Peter Clasen, Matthias Braun, Matthias Hoffmann, Josef Bamberg, Peter Bamberg, Heinrich Heinz, Nikolaus Dahm, Johann Lutz, Bernhard Hoffmann, Johann Modert, Peter Karen, Karl Hoffmann, Nikolaus Braun, Matthias Lambrich, Johann Braun, Johann Weber, Josef Clasen,  Johann Peter Oberweis, Matthias Heck, Peter Hoffmann, Peter Fries, Feuerwehrhauptmann Jakob Permesang

 

Gesang, Musik, Theater, Fastnacht, Brauchtum, Sport, Gesellschaftspolitik hat er gelehrt, erklärt und betrieben und den jungen Menschen beigebracht. Durch die Gründung der verschiedenen Vereine hatte jeder die Möglichkeit, das zu tun, was ihm zusagte. Zwei von Lehrer Haas noch bekannte Lieder sind:

1) Text und Melodie von Haas "Sei gegrüßt mein Heimatdörfchen, Langsur lieb am Sauerstrand..."

2) Text von Haas, Melodie von einem hier in Langsur unbekannten Lied. Ein Soldat aus Langsur (Name nicht mehr zu erfahren) hat es im ersten Weltkrieg irgendwo gehört. Er hat sich die Melodie eingeprägt, und nach seiner Heimkehr aus dem Kriege Lehrer Haas gebeten, ein Lied danach zu schaffen. Daraus wurde das immer wieder gern gesungene Heimatlied "Wo der Sauer Silberwellen..."

 

Lehrer Haas kam aus Altforweiler. Er war der Sohn von Nikolaus Haas und Elisabeth Horn. Er heiratete am 21.11.1908 in Langsur die aus Röhl, Kreis Bitburg stammende Marga Zunker, Tochter von Wilhelm Zunker und Maria Reg. Sie hatten acht Kinder: 

1. Nikolaus Lorenz Josef, geb. 09.08.1909,

2. Minna Maria Margaretha, geb. 22.09.1910, 

3. Adolf Peter, geb. 18.08.1913,

4. Elisabeth Wilhelmine Luise, geb. 24.10.1914. 

5. Gertrud Margaretha, geb. 31.12.1915,

6. Josef Martin, geb. 29.04.1917,

7. Marga Hedwig Cäcilia, geb. 24.10.1918,

8. Maria Cothilde Meta, geb. 12.05.1920,

1914 baute er sich in Langsur ein Wohnhaus. 1920, durch seine Versetzung bedingt, verkaufte er das Haus an die Zollverwaltung. Die Gemeinde Langsur kaufte es dann als Wohnung für Lehrpersonal. Von der Gemeinde kaufte dann Gärtner Kersting das Haus und den Garten.

 

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